Aktuelle Förderprogramme für Tierwohl & Stallumbau

Ein Leitfaden für Landwirte

  1. Einleitung
  2. Aktuelle Programme
  3. Fazit & Empfehlung

1. Einleitung

Die Anforderungen an die Tierhaltung in Deutschland steigen stetig – sowohl beim Tierwohl als auch bei Umwelt- und Hygieneauflagen. Für euch als Landwirte bedeutet das oft hohe Investitionen in Stallumbau, moderne Technik oder tiergerechte Auslaufmöglichkeiten. Solche Maßnahmen sind kostenintensiv, doch genau hier kommen Förderprogramme ins Spiel: Sie unterstützen dich finanziell und schaffen Anreize, deine Tierhaltung zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten.

In diesem Leitfaden zeigen wir dir, welche bundesweiten und regionalen Förderprogramme aktuell verfügbar sind und welche Maßnahmen konkret gefördert werden.

2. Aktuelle Programme

Deutschlandweit

Das Programm ist in zwei Förderbereiche aufgeteilt, die sich in Ablauf und Fördersumme unterscheiden: Zum einen die investive Förderung für Umbauten und Anschaffungen, zum anderen die Förderung für laufende Mehrkosten.

Investive Förderung

Die investive Förderung richtet sich an Betriebe, die bauliche Veränderungen vornehmen möchten, um den Tieren mehr Platz, Zugang zum Außenklima oder Auslauf zu ermöglichen.

Voraussetzung: Ein durch eine sachverständige Person erstelltes Konzept ist erforderlich, das die tier- und umweltgerechte Gestaltung des Vorhabens nachweist.

Die Förderung ist gestaffelt:

Bei Investitionen bis zu 500.000 € können bis zu 60 % der Kosten übernommen werden; bei höheren Investitionen sinkt der Fördersatz auf bis zu 30 % bei maximal 5 Mio. € Investitionsvolumen. Voraussetzung ist ein Vorhaben-Konzept, das die tier- und umweltgerechte Gestaltung des Stalls nachweist. Das Programm ist das größte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. €.

„Die letzte Antragstellung ist zum 30.4.2026 möglich, eine Bescheidung erfolgt bis Ende 2026. Die Projektlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen, also maximal bis Ende 2028. “ BLE

Förderung für laufende Mehrkosten

Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Einhaltung der Premiumanforderungen entstehen, beispielsweise für mehr Platz pro Tier, Auslauf oder verbesserte Lüftungssysteme. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Tiere. Für Betriebe mit bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkeln und 1.500 Mastschweinen beträgt die Förderung bis zu 60 % der Mehrkosten. Für größere Bestände sinkt der Fördersatz auf bis zu 30 %. Die Anträge können über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

Voraussetzung: Der Betrieb muss Mitglied einer anerkannten Organisation sein, die die Einhaltung der Premiumanforderungen überwacht.

„Anträge auf Anerkennung von Betrieben als förderfähig können bis spätestens 31. Dezember 2025 gestellt werden. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Das letzte Haltungsjahr ist 2027, letztes Auszahlungsjahr ist 2028. Bis zum 31. März 2028 ist letztmalig ein Antrag auf Auszahlung (für das Haltungsjahr 2027) möglich.“ BLE

WICHTIG: Das Programm wird früher als ursprünglich geplant beendet. Hintergrund ist, dass das Programm nicht die erhoffte Impulswirkung erzielt hat. Zukünftig soll die Förderung wieder über die bewährte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) laufen, um Haushaltsmittel effizienter einzusetzen. Für dich als Landwirt bedeutet das: Anträge für die investive Förderung kannst du noch bis zum 30. April 2026 stellen, die Anerkennung für die laufenden Mehrkosten läuft bis zum 31. Dezember 2025. Das BMLEH betont, dass es nun um wirksame Investitionen geht und empfiehlt, die Fördermöglichkeiten des BUT in den verbleibenden Monaten zu prüfen.


Regional

Strohprämie | In Nordrhein-Westfalen gibt es – zusätzlich zum Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ – eine zusätzliche Förderung für Haltungsverfahren auf Stroh, die sowohl Rinder als auch Schweine in bestimmten Stallformen unterstützt. Gefördert wird etwa die Haltung in Laufställen mit planbefestigten oder teilperforierten Flächen und Stroh-Einstreu; nicht gefördert werden hingegen Hochbox-Liegeboxenanlagen bei Rindern. Voraussetzung ist, dass du die Tierwohlmaßnahme für alle Tiere eines beantragten Betriebszweigs ein Jahr lang vollständig umsetzt und eine verpflichtende Online-Schulung absolvierst. Die Antragstellung muss bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraums über die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen. Die Zuschüsse betragen gestaffelt pro Großvieheinheit (GVE), zum Beispiel 65 € für Milchkühe oder Mutterkühe, 220 € für Mastbullen, 90 € für Mastschweine und 500 € für Absatzferkel. Zusätzlich gelten Mindestflächen, Liegeplatzregelungen, Einstreupflichten, Tageslichtflächen und Bewegungsflächen als Auflagen.


Regional

In Baden-Württemberg unterstützt das FAKT-Programm Landwirte bei Investitionen in tiergerechte Stallanlagen sowie Maßnahmen für Mastschweine, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Ziel ist es, Tierwohl und Tiergesundheit zu verbessern, gleichzeitig den Verbrauchern transparente Haltungsbedingungen zu ermöglichen und die Primärerzeugung bei der Umsetzung gesellschaftlicher Anforderungen zu stärken.

Förderung von Stallbau und Umbau

  • Gefördert werden Neubauten oder Umbauten von Stallanlagen, z. B. Außenklimaställe oder Auslaufställe, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
  • Förderhöhe gestaffelt nach Investitionsvolumen:
    • Bis 500.000 € → 60 % Zuschuss
    • 500.000 € – 2.000.000 € → 50 % Zuschuss
    • 2.000.000 € – 5.000.000 € → 30 % Zuschuss
  • Die Programme laufen über 5 Jahre, wodurch eine langfristige Planung und Umsetzung möglich ist.

Tiergerechte Mastschweinehaltung

  • Es gibt zwei Stufen der Förderung für Mastschweine: Einstiegsstufe und Premiumstufe, orientiert an den Kriterien des Deutschen Tierschutzbundes (DTB).
  • Einstiegsstufe: 14 € je erzeugtes Mastschwein, z. B. bei ausreichendem Liege- und Beschäftigungsbereich, minimaler Einstreu und Thermoregulation.
  • Premiumstufe: 23 € je erzeugtes Mastschwein, mit höheren Anforderungen wie Langstroheinstreu, Trennung von Liege-, Aktivitäts- und Kotbereich sowie zusätzlichen Wasser- und Beschäftigungsangeboten.
  • Fördervoraussetzungen: Betriebssitz in Baden-Württemberg, mindestens 20 Stallplätze, einjähriger Verpflichtungszeitraum, Nachweis über Bestandsverzeichnisse und Stallpläne.

Diese Förderungen ermöglichen es dir, Tierwohlmaßnahmen wirtschaftlich umzusetzen und gleichzeitig die Produktionsbedingungen zu verbessern. Mit den Zuschüssen für Stallbau und Haltungsoptimierung kannst du die Anforderungen des modernen Tierwohls erfüllen und von den gestaffelten Förderquoten profitieren.


Regional

In Bayern fördert das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) die Umsetzung besonders tiergerechter Mastschweinehaltung. Ziel ist es, die Tiergesundheit zu verbessern und den Tieren mehr Komfort zu bieten, z. B. durch zusätzliche Einstreu, Beschäftigungsmaterial oder größere Bewegungsflächen. Gefördert werden die laufenden Mehrkosten für Premiumstandards mit 70 € je Mastplatz bzw. 220 € je Großvieheinheit (GV).

Die Maßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die die Anforderungen an eine Premiumhaltung umsetzen und ihre Tiere über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus halten. Damit erhalten Landwirte finanzielle Unterstützung, um das Tierwohl dauerhaft zu steigern und gleichzeitig die Produktionsbedingungen wirtschaftlich zu gestalten.

Voraussetzungen

Betriebliche Stellungnahme: Erforderlich durch eine vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) anerkannte Stelle, wie z. B. die LKV Bayern e. V. oder QAL GmbH.

Qualitätszertifizierung: Teilnahme an einer Qualitätsregelung wie „Geprüfte Qualität Bayern“ oder „Bayerisches Biosiegel“ bereits zur Antragstellung.

3. Fazit & Empfehlung

Förderprogramme für tiergerechte Haltung und Stallumbau bieten Landwirte eine hervorragende Möglichkeit, Investitionen in Tierwohl wirtschaftlich abzusichern. Es stimmt, die Antragstellung erfordert Geduld und etwas Papierkram – doch der Aufwand lohnt sich: Zuschüsse können mehrere tausend Euro pro Jahr bringen und helfen, die Haltungsbedingungen dauerhaft zu verbessern. Mit der richtigen Unterstützung, zum Beispiel durch ProFarm, bist du bestens gerüstet, um die passenden Fördermöglichkeiten auszuwählen, Anträge korrekt einzureichen und alle Anforderungen zu erfüllen – so profitierst du optimal von den Programmen.

Wir von ProFarm beraten Sie bei der Auswahl der passenden Haltungsform und unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Christian Bode
Geschäftsführer