Neue Fristen für die Antragstellung

1. Einleitung
Im letzten Beitrag haben wir euch die aktuellen Förderprogramme sowohl auf Bundesebene als auch der einzelnen Bundesländer vorgestellt. Aufbauend darauf möchten wir in diesem Beitrag das Auslaufen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung konkreter erklären, einschließlich der Fristen, der Hintergründe und der Auswirkungen für die Betriebe.
Das Bundesprogramm unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe. Neben der finanziellen Unterstützung für den Stallbau (investive Förderung) bezuschusst der Staat auch die laufenden Mehrkosten einer verbesserten Tierhaltung (konsumtive Förderung). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) hat nun beschlossen, die Fristen für die Antragstellung sowie die Gesamtlaufzeit beider Förderrichtlinien zu verkürzen.
2. Was wird gefördert?
Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ 2024 – 30. April 2026
Das Programm ist in zwei Förderbereiche aufgeteilt, die sich in Ablauf und Fördersumme unterscheiden: Zum einen die investive Förderung für Umbauten und Anschaffungen, zum anderen die konsumtiven Förderung für laufende Mehrkosten.
Investive Förderung
Die investive Förderung richtet sich an Betriebe, die bauliche Veränderungen vornehmen möchten, um den Tieren mehr Platz, Zugang zum Außenklima oder Auslauf zu ermöglichen.
Die Förderung ist gestaffelt:
Wer bis zu 500.000 € investiert, kann bis zu 60 % der Kosten gefördert bekommen. Ab höheren Investitionen reduziert sich die Förderung auf bis zu 30 %, bei maximal 5 Mio. € Investitionssumme. Voraussetzung ist ein Vorhaben-Konzept, das die tier- und umweltgerechte Gestaltung des Stalls nachweist. Das Programm ist das größte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. €.
Förderung für laufende Mehrkosten
Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Einhaltung der Premiumanforderungen entstehen, beispielsweise für mehr Platz pro Tier, Auslauf oder verbesserte Lüftungssysteme. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Tiere. Für Betriebe mit bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkeln und 1.500 Mastschweinen beträgt die Förderung bis zu 60 % der Mehrkosten. Für größere Bestände sinkt der Fördersatz auf bis zu 30 %. Antragsteller reichen ihre Anträge über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
3. Gründe für das Auslaufen des Förderprogrammes
Das vorzeitige Auslaufen des Bundesprogramms zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) hat mehrere Gründe.
- Zum einen blieb die erhoffte Impulswirkung für den Umbau der Tierhaltung aus. Die Nachfrage nach Fördermitteln war deutlich geringer als erwartet, sodass ein großer Teil der bereitgestellten Gelder nicht abgerufen wurde.
- Zum anderen will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die staatlichen Mittel künftig gezielter und effizienter einsetzen. Durch die Rückkehr zur bewährten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll die Förderung stärker auf wirksame Investitionen konzentriert werden.
4. Was bedeutet das für die Landwirte genau?
Für euch als Landwirte bedeutet das vorzeitige Auslaufen des Bundesprogramms zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung ganz konkret:
Wer noch von den Förderungen profitieren möchte, muss die Fristen im Blick behalten.
Landwirte können Anträge für investive Maßnahmen – also den Bau oder Umbau tiergerechter Schweineställe – noch bis zum 30. April 2026 einreichen. Die zuständigen Behörden erkennen konsumtive Förderungen für laufende Mehrkosten einer besonders tiergerechten Haltung bis zum 31. Dezember 2025 an und zahlen die Förderung weiterhin bis 2028 aus.
Nach diesen Fristen ist eine Antragstellung über das BUT nicht mehr möglich. Danach wird die Förderung von Stallbauten vollständig über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ abgewickelt.
5. Fazit & Empfehlung
Für euch heißt das im Detail: Wer noch umbauen möchte, sollte jetzt prüfen, ob eine Förderung über das BUT für den eigenen Betrieb infrage kommt und rechtzeitig alle Anträge und Genehmigungen einreichen, um einzuschätzen, ob die verbleibende Zeit ausreicht, um die Zuschüsse von bis zu 60 % der Kosten zu erhalten.
Wir von ProFarm unterstützen euch bei den Förderanträgen, Genehmigungen und allen weiteren Schritten rund um den Neu- oder Umbau eurer Ställe.

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