Das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ fördert Schweinehalter, die ihre Haltung tiergerechter gestalten und so mehr Tierwohl ermöglichen – zum Beispiel durch den Verzicht aufs Kupieren der Ringelschwänze und bessere Haltungsbedingungen. Die zusätzlich entstehenden Kosten sind bei Einhaltung der folgenden Kriterien förderfähig.
- Mindestens 3 % Tageslichtfläche im Stall
- Weiche, planbefestigte Liegeflächen mit höchstens 7 % Schlitzanteil
- Eine Buchtenstruktur, die Liege-, Ruhe- und Fressbereiche klar trennt
- Planbefestigte Mindestbodenfläche im Auslauf
- Offene Tränken, maximal 12 Tiere pro Tränkeplatz, dazu mindestens eine Zapfentränke pro 12 Tiere
- Mindestens 70 % Eurer Mastschweine müssen unkupierte Ringelschwänze haben – Kupieren ist nicht erlaubt
- Kastration nur nach deutschem Standard (keine chirurgische oder nur mit Schmerzausschaltung)
- Je nach Stallform gelten unterschiedliche Platzvorgaben (Außenklimastall oder Stall mit Auslauf)
Die Anforderungen und die bürokratische können schnell überfordern – wir schauen uns an, wie Eure Haltung aktuell ist, beraten Euch, wie Ihr die Förderkriterien erfüllt, und unterstützen Euch:
- bei der Vorbereitung des Audits, das für die Förderung nötig ist
- bei der Antragstellung für die laufenden Mehrkosten und allen Formalitäten

