Die Förderung laufender Mehrkosten in der Schweinehaltung bleibt bestehen – wir unterstützen Euch bei der Umsetzung

Das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ fördert Schweinehalter, die ihre Haltung tiergerechter gestalten und so mehr Tierwohl ermöglichen – zum Beispiel durch den Verzicht aufs Kupieren der Ringelschwänze und bessere Haltungsbedingungen. Die zusätzlich entstehenden Kosten sind bei Einhaltung der folgenden Kriterien förderfähig.

  • Mindestens 3 % Tageslichtfläche im Stall
  • Weiche, planbefestigte Liegeflächen mit höchstens 7 % Schlitzanteil
  • Eine Buchtenstruktur, die Liege-, Ruhe- und Fressbereiche klar trennt
  • Planbefestigte Mindestbodenfläche im Auslauf
  • Offene Tränken, maximal 12 Tiere pro Tränkeplatz, dazu mindestens eine Zapfentränke pro 12 Tiere
  • Mindestens 70 % Eurer Mastschweine müssen unkupierte Ringelschwänze haben – Kupieren ist nicht erlaubt
  • Kastration nur nach deutschem Standard (keine chirurgische oder nur mit Schmerzausschaltung)
  • Je nach Stallform gelten unterschiedliche Platzvorgaben (Außenklimastall oder Stall mit Auslauf)

Die Anforderungen und die bürokratische können schnell überfordern – wir schauen uns an, wie Eure Haltung aktuell ist, beraten Euch, wie Ihr die Förderkriterien erfüllt, und unterstützen Euch:

  • bei der Vorbereitung des Audits, das für die Förderung nötig ist
  • bei der Antragstellung für die laufenden Mehrkosten und allen Formalitäten