ITW-Nämlichkeit: Verlängerung des Ferkelfonds bis zum 30. April 2027

Ihr erinnert euch vielleicht an unseren Blogbeitrag zur ITW-Nämlichkeit ab 2027. Die dort beschriebenen Anforderungen bleiben bestehen, allerdings gibt es jetzt eine wichtige Änderung, die vielen Betrieben etwas Luft verschafft.

Das verschafft euch zusätzliche Zeit, um eure Lieferketten auf die kommenden Anforderungen auszurichten. Gleichzeitig steht weiterhin fest: Wer nach dem 1. Mai 2027 ITW-Schweine vermarkten möchte, benötigt eine durchgängige ITW-Nämlichkeit von der Geburt bis zur Schlachtung.

Die wichtigste Botschaft lautet: Die Umstellung kommt, aber ihr habt jetzt etwas mehr Zeit, euch darauf vorzubereiten. Der Wechsel zur Marktfinanzierung verschiebt sich damit um vier Monate. Die Initiative Tierwohl begründet diesen Schritt unter anderem damit, den Betrieben mehr Zeit für den Aufbau passender Lieferbeziehungen und die Umsetzung der Nämlichkeit zu geben.

Bis zum 30. April 2027 werden die Zahlungen über den Ferkelfonds weitergeführt. Danach gilt die geschlossene ITW-Nämlichkeitskette als Voraussetzung für die Vermarktung von ITW-Schweinen.

Das bedeutet:

  • ITW-Schweine müssen künftig durchgehend Teil der ITW-Lieferkette sein.
  • Die Tiere müssen auf ITW-zertifizierten Betrieben geboren, aufgezogen, gemästet und vermarktet werden.
  • Eine Vermarktung als ITW-Schwein ohne entsprechende ITW-Herkunft der Ferkel ist ab dem 1. Mai 2027 nicht mehr möglich.
  • Die bisherige Unterscheidung zwischen nämlichen und nicht nämlichen ITW-Schweinen entfällt.

Für Schweinemäster wird die Sicherung ausreichender ITW-Ferkelmengen damit zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor.

Änderungen bereits ab Januar 2027

Auch schon vor dem Stichtag im Mai gibt es wichtige Anpassungen.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende Empfehlungen für die Vergütung von Mastschweinen:

  • 7,50 € Zuschlag je Mastschwein bei ausschließlichem Bezug von ITW-Ferkeln
  • 5,00 € Zuschlag je Mastschwein bei Bezug von Nicht-ITW-Ferkeln oder gemischten Herkünften

Damit wird eine frühzeitige Umstellung auf ITW-Ferkel zusätzlich gefördert.

Eine weitere positive Änderung betrifft den Status „nämlich ab Geburt“.

Ab dem 1. Januar 2027 wird dieser Status direkt vergeben, sobald ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt werden. Die bisherige Wartezeit entfällt.

Das sorgt für mehr Planungssicherheit und macht die Umstellung für viele Betriebe deutlich einfacher.

Für Ferkelaufzüchter wird es im Oktober 2026 eine weitere Registrierungsphase geben. Die Auditierungen der neu angemeldeten Betriebe sollen bereits ab November beginnen. Zusätzlich ist für bestehende Aufzuchtbetriebe eine rückwirkende Vergütung vorgesehen, wenn die entsprechende Vermarktung an ITW-Mäster nachgewiesen werden kann.

Unsere Empfehlung

Auch wenn die Verlängerung des Ferkelfonds mehr Zeit verschafft, sollte die Vorbereitung nicht aufgeschoben werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um bestehende Lieferbeziehungen zu prüfen und die zukünftige Ausrichtung des Betriebs festzulegen.

Fragt euch:

  • Habt ihr langfristig Zugang zu ausreichend ITW-Ferkeln?
  • Sind eure Vermarktungswege für die Zeit nach Mai 2027 gesichert?
  • Müssen bestehende Lieferbeziehungen angepasst werden?
  • Sind alle Beteiligten eurer Lieferkette auf die neuen Anforderungen vorbereitet?

Je früher diese Fragen geklärt sind, desto reibungsloser wird der Übergang in das neue Marktmodell.

Fazit

Die Verlängerung des Ferkelfonds ist eine gute Nachricht für die deutsche Schweinehaltung. Sie verschafft allen Beteiligten mehr Zeit für die Vorbereitung auf die geschlossene ITW-Nämlichkeitskette. An den grundlegenden Anforderungen ändert sich jedoch nichts: Ab dem 1. Mai 2027 wird die lückenlose Herkunft innerhalb der ITW zur Voraussetzung für die Vermarktung von ITW-Schweinen.

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Anne Schulze-Terharn

Ansprechpartnerin Schwein – Norden

E-Mail: a.schulzeterharn@profarm.info

Pauline Alffen

Ansprechpartnerin Schwein – Süden

E-Mail: p.alffen@profarm.info