Ihr habt euch vielleicht schon mit der kommenden Tierhaltungskennzeichnung beschäftigt und euch gefragt, was ab 2027 konkret auf euren Betrieb zukommt. Eigentlich sollte die verpflichtende Kennzeichnung zum 1. Januar 2027 starten. Jetzt könnte es jedoch erneut zu einer Verschiebung kommen.
Grund dafür sind Einwände der Europäischen Kommission gegen die aktuelle Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Eine Verbändeallianz aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel fordert deshalb, den Start erneut zu verschieben und das Gesetz grundlegend nachzubessern.
Was ist passiert?
Die Bundesregierung hatte der Europäischen Kommission einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes vorgelegt. Dabei geht es unter anderem darum, wie ausländische Produkte in das deutsche Kennzeichnungssystem einbezogen werden sollen.
Genau hier sieht die EU-Kommission noch Probleme. Die Tierhaltungskennzeichnung an sich wird dabei nicht infrage gestellt. Kritisiert wird vielmehr, wie die geplanten Regelungen konkret umgesetzt werden sollen.
Für euch bedeutet das vor allem: Die Rahmenbedingungen sind noch nicht endgültig festgezurrt.
Die sogenannte Stillhaltefrist läuft noch bis zum 12. November 2026. Bis dahin darf der aktuelle Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, wie sie mit den Einwänden der EU-Kommission umgeht.
Warum die Verbände eine weitere Verschiebung fordern
Für die Schweinehaltung kommt die Diskussion zu einem ohnehin anspruchsvollen Zeitpunkt. Zusätzliche bürokratische Anforderungen und neue Registrierungspflichten würden für die Betriebe einen weiteren Aufwand bedeuten.
Genau das möchte die Verbändeallianz vermeiden.
Ihr Vorschlag: Statt neue Strukturen aufzubauen, sollen bereits bestehende Kennzeichnungs- und Zertifizierungssysteme stärker genutzt und anerkannt werden. Damit könnten Doppelstrukturen vermieden und der Aufwand für Betriebe und Unternehmen begrenzt werden.
Auch aus Sicht der EU-Kommission sind weniger belastende Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren sowie die gegenseitige Anerkennung bestehender Systeme mögliche Lösungswege.
Was bedeutet das für euch als Schweinehalter?
Zunächst einmal heißt es: Noch nichts überstürzen.
Der für Januar 2027 geplante Start ist aktuell nicht sicher. Gleichzeitig ist aber auch nicht damit zu rechnen, dass das Thema Tierhaltungskennzeichnung einfach vom Tisch ist. Die Kennzeichnung soll kommen – die Frage ist vielmehr, wie genau sie am Ende aussieht und welche Anforderungen auf euch zukommen.
Gerade deshalb ist es wichtig, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten. Denn zusätzliche Registrierungspflichten, Zertifizierungen oder Dokumentationsanforderungen können sich direkt auf euren Betriebsalltag auswirken.
Mehr Zeit für eine praxistaugliche Lösung
Die Forderung der Verbände ist deshalb klar: Lieber jetzt noch einmal nachbessern, als später mit einer Regelung zu arbeiten, die für Landwirtschaft und Vermarktung unnötig kompliziert wird.
Auch ein vereinfachtes „Rumpfgesetz“, bei dem beispielsweise ausländische Ware zunächst außen vor bleibt, wird von der Verbändeallianz nicht als sinnvolle Lösung gesehen. Stattdessen soll ausreichend Zeit genutzt werden, um eine Regelung zu entwickeln, die europarechtskonform, praktikabel und für die heimische Schweinehaltung wettbewerbsfähig ist.
Was kommt jetzt?
Für euch heißt es zunächst: Die Entwicklung weiter beobachten und noch etwas Geduld haben.
Bis zum 12. November 2026 soll geklärt werden, wie die Bundesregierung mit den Einwänden der EU-Kommission umgeht. Ob der Start zum 1. Januar 2027 tatsächlich gehalten werden kann, bleibt damit vorerst offen.
Sobald es neue konkrete Vorgaben gibt, lohnt sich ein genauer Blick darauf, was diese für euren Betrieb und die Vermarktung eurer Schweine bedeuten.
Wir halten euch auf dem Laufenden und informieren euch, sobald feststeht, wie es mit der Tierhaltungskennzeichnung weitergeht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von:

Christian Bode | Geschäftsführung ProFarm

